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   BGH, 26.04.1957 - V ZB 18/56   

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https://dejure.org/1957,4591
BGH, 26.04.1957 - V ZB 18/56 (https://dejure.org/1957,4591)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1957 - V ZB 18/56 (https://dejure.org/1957,4591)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1957 - V ZB 18/56 (https://dejure.org/1957,4591)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.01.1956 - V ZB 54/55

    Grundstücksertrag. Vertragshilfe

    Auszug aus BGH, 26.04.1957 - V ZB 18/56
    Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 13. Januar 1956 (V ZB 54/55, BGHZ 19, 363 = NJW 1956, 510 = Lind-Möhr Nr. 10 zu § 3 VHG = WM 1957, 193) dargelegt, daß unter dem Ertrag im Sinne des § 3 Abs. 1 u 2 VHG der Rohertrag (Bruttoertrag) zu verstehen ist.

    Die Darlegungen von Schätzler (NJW 1956, 510), in denen dieser sich mit der Entscheidung des erkennenden Senats vom 13. Januar 1956 und dem Beschluß des Kammergerichts vom 7. Dezember 1955 auseinandersetzt, sind bereits in der Entscheidung des Senats vom 11. Mai 1956 gewürdigt worden.

    Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 13. Januar 1956 (V ZB 54/55 insoweit nur in WM 1956, 193 [195 unter 2, b] abgedruckt) bereits ausgeführt hat, kommt es für die Entscheidung über die Herabsetzung rückständiger Zinsen nicht nur auf die Höhe der bereits festgestellten Wiedergutmachungsansprüche des Schuldners, sondern auch darauf an, mit welchen Zahlungen auf Grund anhängiger Wiedergutmachungsverfahren noch zu rechnen ist.

  • BGH, 11.05.1956 - V ZB 56/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1957 - V ZB 18/56
    Es hat an seiner Entscheidung vom 7. Dezember 1955 (NJW 1956, 514) festgehalten, mit der sich der erkennende Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 11. Mai 1956 (V ZB 56/55, NJW 1956, 1277 = Lind-Möhr Nr. 11 zu § 3 VHG = WM 1956, 869) und vom 12. Juli 1956 (V ZB 19/56, WM 1956, 1387) auseinandergesetzt und die ihm keine Veranlassung gegeben hat, von seiner in den angeführten Entscheidungen vertretenen Ansicht abzugehen.

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 11. Mai 1956 (V ZB 56/55) hervorgehoben, daß die Bewirtschaftungskosten kein feststehender Begriff seien, es im Einzelfall vielmehr durchaus zweifelhaft sein und streitig werden könne, welche Aufwendungen zu den Betriebskosten zu rechnen und inwieweit sie als notwendig anzuerkennen seien, daß es über die Höhe und Notwendigkeit von Instandsetzungskosten ebenfalls leicht zu Meinungsverschiedenheiten kommen könne und für die Verwaltungskosten nichts anderes gelte.

  • BGH, 18.05.1956 - V ZB 55/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1957 - V ZB 18/56
    Das könnte ebenso wie die Übertragung des Grundstücksanteils deshalb von Bedeutung sein, weil, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 18. Mai 1956 (V ZB 55/55, Lind-Möhr Nr. 12 zu § 3 VHG = WM 1956, 890) dargelegt hat, nur einem wirklich bedürftigen Schuldner Vertragshilfe zu gewähren ist und von Bedürftigkeit in diesem Sinne dann keine Rede sein kann, wenn der Schuldner die Notlage, in der er sich befindet, schuldhaft (wobei jedoch leichte Fahrlässigkeit nicht genügt) selbst herbeigeführt hat (vgl. auch BGH II ZB 1/57 vom 17. Januar 1957, WM 1957, 317).
  • BGH, 11.01.1957 - V ZB 43/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1957 - V ZB 18/56
    Der Senat hat auch in seiner Entscheidung vom 11. Januar 1957 (V ZB 43/56 WM 1957, 174) den Standpunkt vertreten, daß ein völlig uneinsichtiges Verhalten des Schuldners einen besonderen Grund für eine dem Gläubiger nicht zumutbare Härte bilden könne.
  • BGH, 17.01.1957 - II ZB 1/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1957 - V ZB 18/56
    Das könnte ebenso wie die Übertragung des Grundstücksanteils deshalb von Bedeutung sein, weil, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 18. Mai 1956 (V ZB 55/55, Lind-Möhr Nr. 12 zu § 3 VHG = WM 1956, 890) dargelegt hat, nur einem wirklich bedürftigen Schuldner Vertragshilfe zu gewähren ist und von Bedürftigkeit in diesem Sinne dann keine Rede sein kann, wenn der Schuldner die Notlage, in der er sich befindet, schuldhaft (wobei jedoch leichte Fahrlässigkeit nicht genügt) selbst herbeigeführt hat (vgl. auch BGH II ZB 1/57 vom 17. Januar 1957, WM 1957, 317).
  • BGH, 08.03.1955 - V ZB 2/54

    Vertragshilfeverfahren

    Auszug aus BGH, 26.04.1957 - V ZB 18/56
    Soweit das Kammergericht sich darauf beruft, daß mit den Vorschriften des § 3 Abs. 1 und 2 VHG nicht nur eine einfache und rasche Erledigung der in Betracht kommenden Fälle erreicht, sondern darüber hinaus eine Herabsetzung oder Streichung der Zinsen zwingend vorgeschrieben werden sollte, steht seine Auffassung mit der des erkennenden Senats nicht in Widerspruch, der wiederholt den zwingenden Charakter dieser Bestimmungen hervorgehoben hat (vgl. z.B. Beschluß vom 8. März 1955, V ZB 2/54, BGHZ 16, 378 [384]).
  • BGH, 12.07.1956 - V ZB 19/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1957 - V ZB 18/56
    Es hat an seiner Entscheidung vom 7. Dezember 1955 (NJW 1956, 514) festgehalten, mit der sich der erkennende Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 11. Mai 1956 (V ZB 56/55, NJW 1956, 1277 = Lind-Möhr Nr. 11 zu § 3 VHG = WM 1956, 869) und vom 12. Juli 1956 (V ZB 19/56, WM 1956, 1387) auseinandergesetzt und die ihm keine Veranlassung gegeben hat, von seiner in den angeführten Entscheidungen vertretenen Ansicht abzugehen.
  • BGH, 04.07.1957 - V BLw 66/56

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Hieran hat der Senat in späteren Entscheidungen festgehalten (vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. Mai 1956, V ZB 56/55, NJW 1956, 1277 = Lind-Möhr Nr. 11 zu § 3 VHG, und vom 26. April 1957, V ZB 18/56).
  • BGH, 18.10.1957 - V ZB 16/57

    Rechtsmittel

    Es befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit der Entscheidung des erkennenden Senats vom 26. April 1957 (V ZB 18/56, WM 1957, 760), in der dargelegt ist, daß nach der Währungsreform eingetragene verzinsliche Belastungen der Herabsetzung der Zinsen, einer vor diesem Zeitpunkt begründeten, dinglich gesicherten Verbindlichkeit nicht entgegenstehen.
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